Jede Fahrerlaubnis muss in der jeweilig zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden.
Welche Führerscheinstelle zuständig ist hängt vom Wohnsitz ab.
Zum Beispiel ist der Wohnort in Schweinfurt ist die Führerscheinstelle Stadt Schweinfurt zuständig und muss persönlich vor Ort beantragt werden.
Liegt der Wohnort im Landkreis Schweinfurt muss die Fahrerlaubnis in der Führerscheinstelle Landratsamt Schweinfurt gestellt werden. Hier ist zusätzlich eine Meldebestätigung der Gemeinde auf dem Führerscheinantrag nötig.
Die Anträge können bei uns in der Fahrschule abgeholt werden, oder direkt in den jeweiligen Führerscheinstellen.
Zusätzlich zum Führerscheinantrag wird folgendes benötigt:
Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- gültiger Personalausweis / Reisepass
- Biometrisches Passbild 35x45mm
- Erste Hilfe Grundkurs
Für die Klassen B, A, A2, A1, AM, L, T:
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
Bei begleitetem Fahren (BF 17):
- Zusatzantrag Begleitetes Fahren
- Kopie des Führerscheins der Begleiter
Für die Klassen C1, C1E, C, CE:
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
Für die Klasse und D:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Polizeiliches Führungszeugnis
Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis:
- Nachweis über ordentlichen Wohnsitz
- Übersetzung des Führerscheins
- Führerschein ein Original